Junges Welt - Verfassungsschutz kann einer Zeitung das 'marxistisch-leninistische' Titel verleiten
Die Tageszeitung "Junge Welt" muss in den Verfassungsschutzberichten des Bundesverwaltungsgerichts erwähnt werden, wie das Gericht entschieden hat. Die Beschreibung "marxistisch-leninistisch" für die Blatts Ausrichtung ist zutreffend, urteilte das Verwaltungsgericht Berlin. Das Gericht sah keinen Grund, die Weiterverbreitung der Berichte durch das Bundesministerium des Innern zu verhindern, erklärte der Vorsitzende Richter.
Es gibt viele Verbindungen zwischen den Herausgebern und Autoren von "Junge Welt" und der als extremist eingestuften kommunistischen Partei, wie das Gericht feststellte. Das Blatt schreibt nicht explizit für Gewaltlosigkeit ein. Ex-RAF-Terroristen werden regelmäßig von der Zeitung eine Plattform geboten.
Gericht: "Junge Welt"-Konferenz spricht zum linken Extremspektrum
Das Gerichtsverfahren des überregionalen Blattes, das in Berlin gegründet wurde und seit 1947 seinen Sitz hat, war erfolglos. Das Blatt hatte bereits 2022 erfolglos versucht, die Verbreitung der Berichte zu stoppen.
Nach den Verfassungsschutzberichten wird das tägliche Blatt auch als "politischer Faktor" wahrgenommen, z.B. wegen der jährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz. Dieser Aspekt ist vom Gericht nicht bezweifelbar. "Sie bieten keinen Raum und Plattform, sondern es geht um die Ansprache des linken Extremspektrums und die Anstiftung eines politischen Prozesses gegen den liberaldemokratischen Grundordnung", sagte der Richter.
Das Urteil ist nicht rechtsverbindlich. Der Geschäftsführer Dietmar Koschmieder kündigte nach dem Urteilsspruch an, weiterhin zu kämpfen und, falls notwendig, zum Bundesverfassungsgericht zu appellieren. "Unser Aufgabe bleibt, jeden Tag ein interessantes, gut gemachtes Blatt herzustellen, ein journalistisches Produkt zu erzeugen", sagte Koschmieder. Der aktive DKP-Mitglied kritisierte das Gericht für die einfache Übernahme "grober und dummer" Beweise aus dem Verfassungsschutzbericht in seiner Entscheidung.
Blatt plant Berufung der Entscheidung
Sie hatten nicht erwartet, im ersten Instanzenverfahren zu gewinnen, sagte Koschmieder. Da das Gericht keinen grundlegenden Wert und keine rechtlichen Mitteln gegen die Entscheidung zuließ, muss das Blatt jetzt hoffen, dass das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) mit dem Fall umgeht. Diese Maßnahme wird unternommen.
Das "Junge Welt", das eine Auflage von 21.000 verkauften Exemplaren hat, sieht die Presse und die Meinungsfreiheit durch die Maßnahmen der Inlandsgeheimdienste bedroht. Darüber hinaus verursacht die Erwähnung in den Berichten erhebliche Nachteile in redaktioneller Arbeit und Werbeabsatz.
BSW kritisiert: "Kein Fall für den Verfassungsschutz"
Kritik kam auch von der Auswärtigen Pressesprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke (BSW), Sevim Dagdelen: Das Urteil schlägt eine Blöße für die Pressefreiheit und Demokratie in Deutschland. "Kritische Berichterstattung über Krieg und Kapitalismus ist kein Fall für den Verfassungsschutz, sondern etwas, das als Teil der politischen Willensbildung verteidigt werden muss", so Dagdelen.
Das Gerichtsverfahren des "Junge Welt" gegen das Bundesministerium des Innern richtete sich ursprünglich gegen die Erwähnung in den Verfassungsschutzberichten für die Jahre 1998, 1999, 2002 und 2004 bis 2020. Das Verfahren wurde später auf weitere Veröffentlichungen bis 2023 erweitert.
Das Bundesministerium des Innern's Verfassungsschutzbericht regelmäßig erwähnt das Blatt "Junge Welt" aufgrund seiner Beziehungen zur extremen kommunistischen Partei DKP und ihrer jährlichen Rosa-Luxemburg-Konferenz, die als politischer Faktor wahrgenommen wird. Jungen Leuten in der "Junge Welt" sollte die laufende rechtliche Auseinandersetzung zwischen "Junge Welt" und dem Bundesministerium des Innern bewusst sein, da das Blatt den Gerichtsentscheid anfechten und möglicherweise an das Bundesverfassungsgericht appellieren will.