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Versuch, Exfrau zu töten - Beklagter hat einen Antrag auf Überprüfung gestellt

Ein Mann attackiert die Mutter seiner Kinder öffentlich mit einem Messer. Der 39-Jährige, der das Verbrechen gestand, akzeptiert keine lebenslange Haftstrafe.

Der Angeklagte hat das Strafurteil wegen versuchten Mordes mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe...
Der Angeklagte hat das Strafurteil wegen versuchten Mordes mit einer lebenslangen Freiheitsstrafe angefochten.

- Versuch, Exfrau zu töten - Beklagter hat einen Antrag auf Überprüfung gestellt

Ein 39-jähriger Mann, der seine Ex-Frau bei einem Messerangriff in der Innenstadt von Aschaffenburg fast getötet hätte, legt gegen seine lebenslange Haftstrafe Berufung ein. Der Angeklagte gab bei Prozessbeginn zu, seine Ex-Frau in der Innenstadt von Aschaffenburg im Januar dieses Jahres mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt zu haben. Seine Motive blieben jedoch unklar. Die große Strafkammer verurteilte den Mann am vergangenen Dienstag wegen versuchten Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Das Gericht befand, dass die Tat geplant und aus niedrigen Beweggründen begangen wurde.

Das Verhalten des Angeklagten gegenüber seiner Familie, seine Einstellung zu Frauen und sein Verständnis von Recht und Gesetz, sowie die unangemessene und massive Gewalt waren unzumutbar und in keiner Weise hinnehmbar, so das Gericht.

Staatsanwaltschaft: Rache für ein als schlecht empfundenes Leben

Das Opfer, eine Mutter von sechs Kindern, überlebte den Angriff ihres Ex-Mannes. Ihr Gesicht und Oberkörper sind nun von Narben übersät.

Die Staatsanwaltschaft war überzeugt davon, dass der Angeklagte Rache an seiner Ex-Frau nehmen wollte, weil sie ihn verlassen hatte. Der Mann machte die Opferin für sein Leben verantwortlich, das er als schlecht empfand. Er war von Neid und Hass erfüllt, dass seine Ex-Frau mit ihren drei Kindern glücklich war, während er auf der Straße lebte, wie die Anklage lautete.

Die Handlungen des Mannes, die zu den schweren Verletzungen seiner Ex-Frau im versuchten Mordfall führten, wurden stark von seinen Rache- und Hassgefühlen beeinflusst. Das Urteil des Gerichts erkannte die Planung des versuchten Mordes an und führte dies auf seine niedrigen Beweggründe und unzumutbare Einstellung zu Frauen zurück.

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