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Verteidiger im BND-Prozess erheben Vorwürfe

Ein Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes und Mitverschwörer soll Staatsgeheimnisse an Russland weitergegeben haben. Er steht in Berlin vor Gericht. Aber das ist nicht der Kern des Vorwurfs.

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Vertreter der Staatsanwaltschaft der IHK Berlin, der Vorsitzende Richter und weitere Richter sowie Gerichtsmitarbeiter. Foto.aussiedlerbote.de

Verdacht der Russland-Spionage - Verteidiger im BND-Prozess erheben Vorwürfe

Die Verteidigung hat Zweifel an den Ermittlern und Vorgehensweisen im Prozess gegen einen BND-Mitarbeiter geäußert, der der russischen „Spionage“ verdächtigt wird. Unabhängig davon teilte der Verteidiger Johannes Eisenberg am Mittwoch dem Berliner Berufungsgericht mit, dass sein Mandant „qualvoller Einzelhaft“ ausgesetzt sei. Gerichte und Bundesanwaltschaft wiesen die Anklage ab.

Eisenberg vertritt den 53-jährigen Bundesnachrichtendienstmitarbeiter Carsten L., der zusammen mit dem 32-jährigen Geschäftsmann Arthur E. dem russischen Geheimdienst FSB geheime Informationen weitergab und Agentengehälter in Höhe von Hunderten von Dollar erhielt Tausende Euro. Die Bundesanwaltschaft hat ihnen Hochverrat in einem besonders schweren Fall vorgeworfen: Zwei Deutsche wurden festgenommen.

Das Gericht verschärfte die Haftbedingungen, da angeblich Informationen über einen von einem Häftling weitergeleiteten Brief ausgetauscht wurden. Eisenberg sagte, Carsten L. sei nun 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche „einsam und isoliert“. Das kommt einer Folter gleich. Der Sechste Strafsenat lehnte dies in einem Beschluss ab. Diese Einschränkungen sind notwendig.

Anwälte sprechen von „Dokumentenverwirrung“

Eisenberg sagte auch, dass die US-Staatsanwaltschaft die Ermittlungen fortgesetzt habe, ohne es zu wissen, und Informationen zurückgehalten habe. Das Aktenzeichen war gefälscht. „Wir haben es also mit Fälschern zu tun“, sagte Eisenberg. Bundesanwalt Lars Malsky wies diese Behauptung zurück. Rechtsanwalt Eisenberg beklagte zudem, dass die Prozessakten so unübersichtlich geordnet seien, dass dies die Arbeit der Verteidiger erschwere. Hierbei handelt es sich um eine Situation, in der „die Reihenfolge der Akten absichtlich gestört werden kann“ und „die Akten chaotisch sind“.

Tatsächlich ging es im heutigen Prozess um konspirativ ausgetauschte Briefe – den sogenannten Cassib. Darin soll der Angeklagte L. den Mitangeklagten E aufgefordert haben, seine Aussage zurückzuziehen. Das Gericht hörte von zwei Mitarbeitern der Untersuchungshaftanstalt Moabit, wie der Brief entdeckt und dem Angeklagten zugeordnet wurde. Die Beweiserhebung soll am Donnerstag fortgesetzt werden.

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Quelle: www.stern.de

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