zum Inhalt

Wegner hält an dem Vorschlag des Bundesrates fest.

Die LGBTQ+ Community und das Parlament drängen den Senat zu einer Änderung des Grundgesetzes. Bürgermeister Wegner hat nun seine Haltung zu diesem Thema dargelegt.

Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin (3. von rechts), steht auf einem Wagen.
Kai Wegner (CDU), Regierender Bürgermeister von Berlin (3. von rechts), steht auf einem Wagen.

Im Namen der queeren Individuen: - Wegner hält an dem Vorschlag des Bundesrates fest.

Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner erklärte das Ziel des schwarzen-roten Senats, die Ideen der LGBTQ+-Gemeinschaft in die Grundgesetz einzubringen und eine Bundesratskonferenz anzustrengen. Der CDU-Politiker erzählte der Deutschen Presse-Agentur am Freitag, "Ich habe längere Zeit für eine Novellierung von Artikel 3 der Grundgesetz aufgrund der sexuellen Identität gekämpft und beziehe unsere Koalitionsvereinbarung und Regierungsprogramm hierauf zurück." Derzeit finden mehrere Gespräche darüber statt.

"Unser Ziel ist, dass der Bundesrat einer Bundesratskonferenz zustimmt, um Artikel 3 der Grundgesetz zu ändern, und wir streben die notwendige Zweidrittelmehrheit an," sagte Wegner. "Die Grünen und Die Linke haben gezeigt, dass das nicht funktioniert. Die vorige rot-rot-grüne Regierung Berlins ist mit ihrer Bundesratskonferenz im Jahr 2018 gescheitert. Wir, dagegen, streben Erfolg an."

Die CDU und SPD einigten sich darauf, eine bundesebene Verfassungsänderung in ihrem Koalitionsvertrag vom April 2023 vereinbart. Wegner hatte bereits auf einer Christopher Street Day (CSD) Parade im Juli 2023 auf eine Bundesratsinitiative hingewiesen.

Der Organisator der CSD forderte Wegner auf, seine Versprechung einzuhalten, bevor er das Event am 27. Juli 2023 eröffnete. Beide Fraktionen planen, eine gemeinsame Vorschlag in dieser Richtung bei der nächsten Sitzung des Abgeordnetenhauses am Donnerstag (20. Juni) einzureichen.

Berlins Senatsministerin für Gleichstellung, Vielfalt und Antidiskriminierung, Cansel Kiziltepe (SPD), betonte die Herausforderungen bei der Verfassungsänderung, die eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag erfordern würde. Ihr Team hat seit Monaten an einem Entwurf für die Bundesratsinitiative gearbeitet.

Derzeit lautet Artikel 3 der Grundgesetz: "Niemand darf wegen seines Geschlechts, seines Stammes, seiner Rasse, seiner Sprache, seines Heimat- und Herkunftslandes, seiner Ansichten über Glaube, Religion oder Politik, oder seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden." Die Befürworter wollen den Satz "... wegen ihrer sexuellen Identität ..." hinzufügen.

Individuen, die nicht den gesellschaftlichen Normen entsprechen, wenn es sich um Sexualität und Geschlecht handelt, bezeichnen sich als queer oder nicht heterosexuell.

Lesen Sie auch:

Kommentare

Aktuelles