Einige intelligente Geräte sind in Deutschland aus verschiedenen Gründen verboten. Bis Weihnachten sind es nur noch wenige Tage. Dabei haben noch nicht alle ihre Geschenke für ihre Liebsten. Man sollte beim Kauf von Geschenkartikeln vorsichtig sein – besonders bei technischen Geräten. Welche intelligenten Geräte in Deutschland verboten sind?
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Die Bundesnetzagentur warnt derzeit vor Vorsicht bei intelligenten Gadgets. Der Grund: Einige Geräte sind in Deutschland gemäß Abschnitt 1 des Gesetzes zum Schutz von Telekommunikationsdaten (TTDSG) verboten.
Welche intelligenten Geräte in Deutschland verboten sind
Laut der Website der Behörde gehören zu den verbotenen Geräten „Geräte mit versteckten Kameras oder Mikrofonen, die unbemerkt Audio- oder Videoaufnahmen erstellen und an andere Empfangsgeräte übertragen können“. Bei deren Nutzung können Probleme auftreten.
Gemäß Abschnitt 8, Absatz 1 des TTDSG ist sowohl der Besitz als auch die Herstellung, das Anbieten auf dem Markt und der Import der betroffenen Geräte verboten. Gemäß Abschnitt 1 des Artikels 27 Nr. 3 des TTDSG kann eine Verletzung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe geahndet werden.
Bestimmte Netzwerkgeräte können zum Spionieren verwendet werden und so unsere Privatsphäre gefährden. Smartwatches mit eingebauter Kamera. Dies betrifft Modelle, die unbemerkt (Audio-)Aufnahmen erstellen und an Empfangsgeräte senden können. Dies ist verboten, wenn das Aufgezeichnete auf dem Display der Uhr gleichzeitig mit der Aufnahme angezeigt werden kann.
Smartwatches für Kinder mit Abhörfunktion (auch bekannt als „Voice-Monitoring“ oder „Babyphone-Funktion“). Diese Geräte können oft aus der Ferne aktiviert werden, um Stimmen und Geräusche in der Umgebung aufzuzeichnen. GPS-Tracker mit Mikrofon, mit dem Sie unbemerkt die Umgebungsgeräusche abhören können.
Assistenzsysteme/Smart-Speaker, bei denen Benutzer den Aufnahmeprozess nicht erkennen oder steuern können. Sie müssen auch informiert werden, wann und zu welchem Zweck Aufnahmen an den Hersteller oder andere Unternehmen übermittelt werden.
Staubsaugerroboter, die heimlich Bilder oder Audiodateien über Wi-Fi oder Bluetooth an das Smartphone des Besitzers übertragen können, ohne dabei akustische oder visuelle Signale der Aufnahme zu geben.
Spielzeuge (z. B. Autos) mit Kameras, die Aufnahmen an Smartphones oder Tablets senden. Sie sind ebenfalls verboten, wenn man das Vorhandensein einer Kamera nicht visuell erkennen kann.