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Wiederholung führt zu einem tödlichen Unfall mit einer Frau und einem Betonblock.

Entlang der A3-Autobahn ereignete sich 2020 ein tödlicher Zwischenfall, bei dem ein Betonsegment von einer Lärmschutzwand fiel und ein darunter fahrendes Fahrzeug traf, wodurch eine Frau starb. Die vermeintliche Ursache des Vorfalls liegt in unzureichenden Baupraktiken. gegenwärtig wird gegen...

Das Oberlandesgericht verhängt einen erneuten Beginn des Verfahrens mit neuer Jury.
Das Oberlandesgericht verhängt einen erneuten Beginn des Verfahrens mit neuer Jury.

- Wiederholung führt zu einem tödlichen Unfall mit einer Frau und einem Betonblock.

Ein neuer Prozess wurde am Kölner Landgericht eingeleitet, der sich um einen tödlichen Vorfall dreht, der einen Autofahrer und eine umgestürzte Betonplatte betrifft. Das Opfer, eine 66-jährige Frau, verlor ihr Leben, als ihr kleines Fahrzeug von einer ein Tonnen schweren Lärmschutzwand auf der A3 im November 2020 eingequetscht wurde. Die Staatsanwaltschaft wirft fahrlässige Baupraxis als Ursache des Vorfalls vor.

Der Prozess musste aufgrund eines erfolgreichen Einspruchs eines Verteidigers gegen die Freilassung eines ursprünglichen Jury-Mitglieds neu beginnen. Das Oberlandesgericht Köln ordnete daraufhin einen neuen Prozess mit neuen Jury-Mitgliedern an. Der Fall wurde ursprünglich im August verhandelt und führt nun zu diesem erneuten Verfahren.

Mögliche Schuld

Drei Bauingenieure stehen vor Gericht. Der 62-jährige, der als Projektmanager für das verantwortliche Bauunternehmen während der Erweiterung der A3 auf acht Spuren in Köln von 2006 bis 2008 tätig war, wird wegen fahrlässiger Tötung mit der Absicht, Leben zu gefährden, angeklagt. Zwei ehemalige Mitarbeiter des Street.NRW, im Alter von 59 Jahren, stehen ebenfalls vor Gericht und müssen sich wegen fahrlässiger Tötung verantworten.

Das Bauunternehmen hatte einige der sechs Tonnen schweren Lärmschutzwände im Jahr 2008 installiert, wobei notdürftige Komponenten zur Unterstützung verwendet wurden, was zu unzureichendem Korrosionsschutz führte, wie die Anklage behauptet. Die Annahme dieser notdürftigen Konstruktionen hing von einer Expertenmeinung über ihre Tragfähigkeit und Dauer ab.

Untätigkeit

Dieser Expertenbericht, der die Konstruktion als unzureichend bewertete, wurde dem 62-jährigen Ingenieur übergeben, aber angeblich unterließ er es, ihn an Street.NRW weiterzuleiten. "Er blieb untätig, obwohl die bevorstehende Fehlfunktion der Stützen evident war", hieß es in der Anklage. Laut der Staatsanwaltschaft implizierte diese Untätigkeit "implizit die Akzeptanz des Verlusts eines Lebens".

Die Verteidigerin des Ingenieurs bestritt die Vorwürfe und behauptete, dass ihr Mandant von dem Bericht nichts wusste und ihn nicht unterdrückt habe. Außerdem sei nicht ihr Mandant für die Installation der Platten verantwortlich gewesen, sondern ein verstorbener Bauleiter.

Die beiden ehemaligen Mitarbeiter des Street.NRW werden beschuldigt, den Expertenbericht nicht angefordert zu haben, obwohl sie die Bedingung der vorläufigen Genehmigung kannten. Die Staatsanwaltschaft identifiziert dies als Pflichtverletzung.

Der Anwalt des 59-jährigen betonte, dass es sich um einen Unfall handelte und sein Mandant keine Verantwortung trage.

Der Prozess soll bis zum Jahresende abgeschlossen sein.

Der Fall wurde an die ['Staatsanwaltschaft'] zur weiteren Untersuchung übergeben, da es sich um schwerwiegende Vorwürfe und mögliche unterlassene Unternehmenspflichten handelt. Ungeachtet der Argumente der Verteidigung glaubt die Staatsanwaltschaft, dass die Handlungen oder Unterlassungen der Angeklagten direkt zum Tod der Frau durch eine umstürzende Betonplatte beigetragen haben.

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