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Wind und Sonne: Netzkosten sollen gerechter verteilt werden

Die Bundesnetzagentur stellt einen Vorschlag zur Umlage der Netzkosten zur Diskussion. Dadurch werden Haushalte und Netzbetreiber entlastet.

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Aufgrund des starken Ausbaus erneuerbarer Energien haben einige Regionen im Nordosten Deutschlands stark in das Netz investiert, sodass die Netzrechnungen dort deutlich höher sind als in anderen Teilen Deutschlands. Foto.aussiedlerbote.de

Energie - Wind und Sonne: Netzkosten sollen gerechter verteilt werden

Wie können die Kosten für den Ausbau der Verteilnetze im Zuge der Energiewende gerechter verteilt werden? Die Bundesnetzagentur hat die Vorschläge am Freitag in einem Stichwortpapier zur Diskussion gestellt. Entscheidend ist, dass Haushalte und Unternehmen in Gebieten mit künftig starkem Ausbau von Wind- und Solarstromanlagen von Anschlussgebühren befreit werden. Höhere Ausbaukosten sollen an alle Stromverbraucher in Deutschland weitergegeben werden. „Die Energiewende ist eine Gemeinschaftsaufgabe und Investitionen in Netze kommen allen zugute. Wir wollen eine gerechtere Kostenverteilung erreichen“, sagte Klaus Müller, Vorstandsvorsitzender der Agentur.

Die Steuer gilt für alle Stromverbraucher

Von den geplanten Neuregelungen sind alle Stromverbraucher betroffen. Der Grund: Die Netzkosten werden von den Stromkunden über die Netzentgelte getragen. Diese Gebühren sind in den Jahresrechnungen aller Stromverbraucher enthalten.

Zur Einordnung: Die durchschnittlichen Stromkosten pro Kilowattstunde werden im Jahr 2023 nach Angaben des Energiewirtschaftsverbandes BDEW bei 46,27 Cent liegen. Davon entfielen 9,52 Cent auf Netzgebühren, also ein ganzes Fünftel. Allerdings schwankt dieser Wert je nach Verteilnetzbetreiber erheblich. Aufgrund des starken Ausbaus erneuerbarer Energien sind weite Teile Nord- und Nordostdeutschlands oder ländliche Gebiete stark in das Netz investiert, sodass die Netzentgelte dort deutlich höher sind als in anderen Teilen Deutschlands.

Netzwerktarife variieren stark

Nach Angaben der Netzzugangsagentur beträgt die maximale Gebühr in einigen Netzzugangsgebieten 15 Cent pro kWh. Andererseits gibt es Bereiche, in denen der Preis weniger als 5 Cent beträgt. „Diese Entwicklung hat im Laufe der Jahre ein nicht vertretbares Ausmaß erreicht“, sagte die Bundesnetzagentur. „Mit dem weiteren Ausbau der erneuerbaren Energien wird das Problem noch gravierender.“

Laut dem Vergleichsportal Verivox sind die Netzwerkkosten in den letzten fünf Jahren um rund 30 % gestiegen. Das Portal weist auf die Unterschiede bei den Netztarifen in städtischen und ländlichen Gebieten hin. Verbraucher in den Bundesländern Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern zahlen auf dem Land mehr als 50 % mehr für Internet als in Städten.

Rettung in Gebieten mit 17 Netzbetreibern geplant

Den Stichpunkten zufolge haben derzeit 17 der rund 870 Netzbetreiber die Möglichkeit, ihre Mehrkosten auf alle Stromverbraucher umzulegen. Diese 17 Betreiber stellen rund 10,5 Millionen Netzwerkanschlüsse bereit. „Ihre Netzentgelte werden um 25 Prozent sinken.“ Das heißt, sie liegen größtenteils unter und nur teilweise über dem Bundesdurchschnitt.

Der Vorschlag sieht eine Entlastung von bis zu 120 Euro pro Haushalt vor

Die Bundesnetzagentur hat berechnet, was ihre Vorschläge konkret für einen durchschnittlichen Haushalt in den Gebieten mit 17 Netzbetreibern bedeuten würden. Bei einem jährlichen Stromverbrauch von 3500 kWh kann ein solcher Haushalt bis zu 120 Euro pro Jahr einsparen. Allerdings sind die geplanten Erleichterungen im Detail sehr unterschiedlich. So sollen die Netzentgelte des Betreibers Fairnetz (Reutlingen) voraussichtlich um weniger als 0,01 Cent pro kWh sinken und weiterhin bei rund 9,20 Cent liegen. Der Betreiber Schleswig-Holstein Netz plant, die Last um 3,34 Cent pro Kilowattstunde auf 11,95 Cent zu senken. Die Bundesnetzagentur betont, dass Sonderbelastungen abgepuffert werden sollten. „Gewisse Unterschiede bleiben bestehen“, hieß es. Ob für einen Netzbetreiber eine konkrete Kostenbelastung entsteht, sollte vorab und jährlich in einem aufwändigen Verfahren ermittelt werden.

In ihrem Vorschlag schlägt die Behörde Entlastungen in Höhe von insgesamt rund 608 Millionen Euro vor, die anschließend verteilt werden sollen. Besonders entlastet werden die Netzbetreiber in den Bundesländern Brandenburg (217 Mio. Euro), Schleswig-Holstein (184 Mio. Euro) und Sachsen-Anhalt (88 Mio. Euro). Deutliche Entlastungen gab es auch in Mecklenburg-Vorpommern (44 Millionen Euro), Bayern (40 Millionen Euro) und Niedersachsen (26 Millionen Euro). Der Rest entfällt auf verschiedene Netzbetreiber in Baden-Württemberg, Hessen, Saarland und Rheinland-Pfalz. Keines der 17 Unternehmen ist in den übrigen Bundesländern Bremen, Hamburg, Berlin, Thüringen, Sachsen und Nordrhein-Westfalen ansässig.

Die jährliche Abgabe beträgt 8,40 € pro Musterhaushalt

Die Behörde betonte, dass eine erhebliche Entlastung der betroffenen Gebiete durch zusätzliche, von allen Stromverbrauchern kontrollierbare Kosten ausgeglichen würde. Nach Angaben der Bundesnetzagentur entstehen für einen durchschnittlichen Haushalt, der 3.500 kWh Strom pro Jahr verbraucht, zusätzliche Kosten in Höhe von 8,40 Euro pro Jahr. Das Geld wird allen Stromkunden in Rechnung gestellt, auch denen in den Gebieten, in denen die 17 Netzbetreiber ansässig sind.

Diskussionen über unterschiedliche Höhe der Netzkosten gibt es schon seit längerem. Mitte Juni äußerten zehn nördliche und östliche Bundesländer öffentlich ihre Unterstützung für eine gerechtere Verteilung. Die damaligen Ministerpräsidenten Berlins, Brandenburgs, Bremens, Hamburgs, Mecklenburg-Vorpommerns, Niedersachsens, Sachsens, Sachsen-Anhalts, Schleswig-Holsteins und Thüringens fordern auf Konferenz faire Internetgebühren. „In Brandenburg haben viele Menschen ein Windrad vor dem Wohnzimmer und hohe Stromrechnungen im Briefkasten“, kritisierte damals Bundeskanzler Dietmar Woidke.

Müller: Entlastungen erhöhen die Akzeptanz erneuerbarer Energien

Der Chef der Bundesnetzagentur, Müller, machte sich am Freitag stark für das vorgeschlagene Modell stark, bei dem die Kosten „von vielen getragen“ würden. „Wir alle profitieren von Investitionen in lokale Netze zum Ausbau erneuerbarer Energien. Mit dieser Entlastung stärken wir die lokale Akzeptanz für erneuerbare Energien und die Energiewende.“ Er bezeichnete die Energiewende als „Gemeinschaftsmission“. Dies müsse „im Schulterschluss von uns allen gemeistert werden“.

Ostdeutscher Bundesbeauftragter Carsten Schneider begrüßte diese Punkte. Die Vorschläge würden den Ländern Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt rund 350 Millionen Euro Entlastung bringen, sagte er der Nachrichtenagentur dpa. „Das ist ein toller Tag für die Menschen in den Bundesländern, die sich an vorderster Front für die Energiewende einsetzen, damit diese gerechter wird.“ Auch der VKU-Verband der Stadtwerke hat dem Vorhaben zugestimmt. Der BDEW spricht vom „richtigen Weg zu einer gerechteren Verteilung“.

Die Bundesnetzagentur stellt derzeit ihren Vorschlag zur Diskussion. Anschließend erfolgt in einem mehrstufigen Prozess die Ausarbeitung des endgültigen Reglements. Es soll frühestens am 1. Januar 2025 in Kraft treten.

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Quelle: www.stern.de

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